• Sachkundenachweis – zu erbringen vor Anschaffung eines Hundes, bzw. bei Anmeldung Amt
• Vollendung des 16. Lebensjahres
• Nachweis der Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung beim Gemeindeamt
• Anschaffung und Kosten von bzw. für Hunde
• Hundesprache, Ausbildung von Hunden, häufigste Fehler bei der Erziehung von Hunden
• Pflege, Bewegung, Zeitaufwand, Ausstattung von bzw. für Hunde
• Zu empfehlen ist die Anschaffung von Rassehunden, da diese über Generationen hindurch auf bestimmte Merkmale gezüchtet wurden.
• Sowohl im Aussehen, als auch in den Verhaltensweisen ist die Chance größer, einen Hund zu bekommen, den man sich auch wünscht!
• Vor dem Kauf muss die Rassenwahl getroffen werden!
• Informationen darüber, wofür der Hund ursprünglich gezüchtet wurde und welche Eigenschaften genetisch verankert sind, können bei den jeweiligen Rassezuchtverbänden eingeholt werden
• Bei der Anschaffung eines Rassehundes wurde bei der Züchtung auf die Gesundheit geachtet!
• Die Anschaffungskosten sind von Rasse zu Rasse unterschiedlich und liegen zw. € 400,- und € 1.800,-.
• Die Anschaffungskosten haben Sie nur einmal – den Hund 10 bis 15 Jahre!
• Die laufenden Kosten sind für jeden Hund gleich (Rassehund oder Mischling).
• Fütterung pro Monat bis zu € 50,— (je nach Größe)
• Tierarztkosten jährlich (Entwurmung und Impfung bis € 100,—)
• Krankheitskosten, Operationen und Ähnliches je nach Notwendigkeit
• Zuchtrelevante Untersuchungen (HD- ED Röntgen, Augen- und Gehöruntersuchungen etc.)
• Kosten für Welpen- und Gehorsamskurs bis zu € 200,—
• Der Besuch eines Welpenkurses ist von großer Bedeutung – denn was Hänschen nicht lernt – lernt Hans nimmermehr.
• Der Hund ist ein Rudeltier – sein Verhalten ist nach wie vor vom Meuteverhalten geprägt.
• Bei der Trennung von der Mutter und den Geschwistern wird das Hunderudel von der Familie ersetzt.
• Die Erziehung beginnt am ersten Tag!
• Der Hund bringt seine Stimmungen vor allem durch die Rutenhaltung, die Ohrenstellung, die Nackenhaarstellung, die Spannung der Muskeln und die Lefzen zum Ausdruck.
• Der Hund ist kein lebendes Spielzeug für Kinder!
• Dulden Sie beim Welpen nur, was Sie auch beim erwachsenen Hund dulden wollen!
• Das Liegen auf dem Sofa beispielsweise muss man bei einem Hund mit 40 kg und nassem Haar auch akzeptieren, wenn er schon als Welpe dort liegen durfte.
• Wenn Sie den Welpen vom Tisch oder in der Küche füttern, müssen Sie das Betteln auch dulden, wenn er erwachsen ist.
• Hochspringen am Besitzer ist auch mit 40 kg auf Sonntagskleidung erlaubt, wenn er es als Welpe bei Freizeitkleidung durfte!
• Loben Sie den Hund und geben Sie ihm Leckerbissen, wenn er erwünschte Verhaltensweisen zeigt und korrigieren Sie den Hund bei nicht erwünschten Verhaltensweisen.
• Bei Korrekturen achten Sie darauf, dass sich der Hund nicht entfernen kann, sondern bei Ihnen bleibt – er muss sich beim Hundeführer wieder wohl fühlen
• Gewöhnen Sie den Hund an die Umwelt! Positiver Kontakt mit fremden Menschen ist für sein Sozialverhalten wichtig.
• Gewöhnen Sie ihn an den Straßenverkehr.
• Gewöhnen Sie den Hund an verschiedene Geräusche.
• Nehmen Sie den Hund möglichst viel mit.
• Suchen Sie bei Welpenkursen auch Sozialkontakt zu Artgenossen.
• Das wichtigste beim Welpen ist, dass er auf Rufen zum Hundeführer kommt.
• Geben Sie dem Hund bei jedem Spaziergang Futter, wenn er zu Ihnen kommt.
• Strafen Sie den Hund niemals, wenn er zu Ihnen kommt! Er versteht es nicht – auch wenn er etwas angestellt hat – wird aber in Zukunft nicht mehr zu Ihnen kommen
• Der Pflegeaufwand ist von Rasse zu Rasse sehr unterschiedlich.
• Regelmäßiges Bürsten ist für jeden Hund wichtig.
• Gelegentliches Baden ist erforderlich. Zu oft schamponieren fördert die Talgproduktion – daher Vorsicht.
• Der Bewegungsbedarf ist von Rasse zu Rasse verschieden. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Rasse.
• Ausschließliche Zwingerhaltung ist abzulehnen!
• Zwei- bis dreimal täglich zwischen 30 und 60 Minuten sollen Sie sich für Ihren Hund auch Zeit für einen Spaziergang nehmen.
• Welpenhalsband
• Ab 6 Monaten einfaches Gliederhalsband
• Führleine
• Maulkorb
• Futter- und Wasserschüssel
• Spielzeug – Motivationsgegenstände
• Liegeplatz
• Bürste
• auf ausreichende, zugfreie Belüftung im Fahrzeug zu sorgen.
• Genügend Wasser für die Reise mitführen.
• Für den gesamten Aufenthalt das eigene Futter mitnehmen (Verdauungsprobleme)
• Für ev. Probleme Medikamente vor Reiseantritt vom Tierarzt besorgen
• Rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren!
• Kann der Hund nicht mitgenommen werden und haben Sie keine Vertrauensperson die sich um den Hund kümmert, wenden Sie sich an eine Tierpension Ihres Vertrauens.
• Hundebesitzer, die einen bereits auffälligen Hund halten oder einen solchen übernehmen wollen, müssen einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen.
• Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht
• In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, auf Kinderspielplätzen, sowie bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Badeanlagen, Veranstaltungen etc.) besteht Leinen- und Maulkorbpflicht!
• Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:
– wo Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet nicht gilt (Freilaufflächen)
– wo Leinen- und Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt
– wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist
– wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- und/oder Maulkorbpflicht besteht
• Bewegung bringt Verdauung, Verdauung bringt Kot.
• Im Ortsgebiet ist der Hundekot vom Hundebesitzer selbst und sofort zu entfernen . (Plastiksackerl über die Hand stülpen, Häufchen einsammeln, Sackerl verschließen und bei nächster Gelegenheit entsorgen.)
• Für das Halten von auffälligen Hunden muss Verlässlichkeit gegeben sein!
• Generell verboten ist das Züchten und Abrichten von Hunden ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität sowie der Verkauf solcher Hunde.
• Nachweis über bestandene Prüfungen des Hundes = Begleithunde-Prüfung nach Standard ÖKV (Österreichischen Kynologen Verband) bzw. ÖHU (Österreichische Hundesport Union)
• Es gibt nicht nur Berufe mit Hunden, es gibt auch Hunde mit über 20 Berufen. Dazu zählen Rettungshunde, Therapiebegleithunde, Assistenzhunde, Polizeihunde, Drogensuchhunde, Blindenführhunde, Lawinenhunde, Jagdhunde, Schutzhunde oder Fährtenhunde u.v.m.
• Spezielles Training, spezielle Voraussetzungen und spezielle Einsatztauglichkeitsüberprüfungen
– Beispiel: Messerli Forschungsinstitut
Quelle: ÖKV