„Rund um den Hund“


Hundehaltegesetz

• Sachkundenachweis – zu erbringen vor Anschaffung eines Hundes, bzw. bei Anmeldung Amt

• Vollendung des 16. Lebensjahres

• Nachweis der Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung beim Gemeindeamt

• Anschaffung und Kosten von bzw. für Hunde

• Hundesprache, Ausbildung von Hunden, häufigste Fehler bei der Erziehung von Hunden

• Pflege, Bewegung, Zeitaufwand, Ausstattung von bzw. für Hunde

Anschaffung und Kosten

• Zu empfehlen ist die Anschaffung von Rassehunden, da diese über Generationen hindurch auf bestimmte Merkmale gezüchtet wurden.

• Sowohl im Aussehen, als auch in den Verhaltensweisen ist die Chance größer, einen Hund zu bekommen, den man sich auch wünscht!

• Vor dem Kauf muss die Rassenwahl getroffen werden!

• Informationen darüber, wofür der Hund ursprünglich gezüchtet wurde und welche Eigenschaften genetisch verankert sind, können bei den jeweiligen Rassezuchtverbänden eingeholt werden

• Bei der Anschaffung eines Rassehundes wurde bei der Züchtung auf die Gesundheit geachtet!

• Die Anschaffungskosten sind von Rasse zu Rasse unterschiedlich und liegen zw. € 400,- und € 1.800,-.

• Die Anschaffungskosten haben Sie nur einmal – den Hund 10 bis 15 Jahre!

• Die laufenden Kosten sind für jeden Hund gleich (Rassehund oder Mischling).

• Fütterung pro Monat bis zu € 50,— (je nach Größe)

• Tierarztkosten jährlich (Entwurmung und Impfung bis € 100,—)

• Krankheitskosten, Operationen und Ähnliches je nach Notwendigkeit

• Zuchtrelevante Untersuchungen (HD- ED Röntgen, Augen- und Gehöruntersuchungen etc.)

Kosten für die Ausbildung

• Kosten für Welpen- und Gehorsamskurs bis zu € 200,—

• Der Besuch eines Welpenkurses ist von großer Bedeutung – denn was Hänschen nicht lernt – lernt Hans nimmermehr.

Hundesprache

• Der Hund ist ein Rudeltier – sein Verhalten ist nach wie vor vom Meuteverhalten geprägt.

• Bei der Trennung von der Mutter und den Geschwistern wird das Hunderudel von der Familie ersetzt.

• Die Erziehung beginnt am ersten Tag!

• Der Hund bringt seine Stimmungen vor allem durch die Rutenhaltung, die Ohrenstellung, die Nackenhaarstellung, die Spannung der Muskeln und die Lefzen zum Ausdruck.

• Der Hund ist kein lebendes Spielzeug für Kinder!

Ausbildung – Erziehung

• Dulden Sie beim Welpen nur, was Sie auch beim erwachsenen Hund dulden wollen!

• Das Liegen auf dem Sofa beispielsweise muss man bei einem Hund mit 40 kg und nassem Haar auch akzeptieren, wenn er schon als Welpe dort liegen durfte.

• Wenn Sie den Welpen vom Tisch oder in der Küche füttern, müssen Sie das Betteln auch dulden, wenn er erwachsen ist.

• Hochspringen am Besitzer ist auch mit 40 kg auf Sonntagskleidung erlaubt, wenn er es als Welpe bei Freizeitkleidung durfte!

• Loben Sie den Hund und geben Sie ihm Leckerbissen, wenn er erwünschte Verhaltensweisen zeigt und korrigieren Sie den Hund bei nicht erwünschten Verhaltensweisen.

• Bei Korrekturen achten Sie darauf, dass sich der Hund nicht entfernen kann, sondern bei Ihnen bleibt – er muss sich beim Hundeführer wieder wohl fühlen

• Gewöhnen Sie den Hund an die Umwelt! Positiver Kontakt mit fremden Menschen ist für sein Sozialverhalten wichtig.

• Gewöhnen Sie ihn an den Straßenverkehr.

• Gewöhnen Sie den Hund an verschiedene Geräusche.

• Nehmen Sie den Hund möglichst viel mit.

• Suchen Sie bei Welpenkursen auch Sozialkontakt zu Artgenossen.

• Das wichtigste beim Welpen ist, dass er auf Rufen zum Hundeführer kommt.

• Geben Sie dem Hund bei jedem Spaziergang Futter, wenn er zu Ihnen kommt.

• Strafen Sie den Hund niemals, wenn er zu Ihnen kommt! Er versteht es nicht – auch wenn er etwas angestellt hat – wird aber in Zukunft nicht mehr zu Ihnen kommen

Pflege

• Der Pflegeaufwand ist von Rasse zu Rasse sehr unterschiedlich.

• Regelmäßiges Bürsten ist für jeden Hund wichtig.

• Gelegentliches Baden ist erforderlich. Zu oft schamponieren fördert die Talgproduktion – daher Vorsicht.

Bewegung

• Der Bewegungsbedarf ist von Rasse zu Rasse verschieden. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Rasse.

• Ausschließliche Zwingerhaltung ist abzulehnen!

• Zwei- bis dreimal täglich zwischen 30 und 60 Minuten sollen Sie sich für Ihren Hund auch Zeit für einen Spaziergang nehmen.

Ausstattung

• Welpenhalsband

• Ab 6 Monaten einfaches Gliederhalsband

• Führleine

• Maulkorb

• Futter- und Wasserschüssel

• Spielzeug – Motivationsgegenstände

• Liegeplatz

• Bürste

Hund im Urlaub

• auf ausreichende, zugfreie Belüftung im Fahrzeug zu sorgen.

• Genügend Wasser für die Reise mitführen.

• Für den gesamten Aufenthalt das eigene Futter mitnehmen (Verdauungsprobleme)

• Für ev. Probleme Medikamente vor Reiseantritt vom Tierarzt besorgen

• Rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren!

• Kann der Hund nicht mitgenommen werden und haben Sie keine Vertrauensperson die sich um den Hund kümmert, wenden Sie sich an eine Tierpension Ihres Vertrauens.

Auffällige Hunde

• Hundebesitzer, die einen bereits auffälligen Hund halten oder einen solchen übernehmen wollen, müssen einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen.

Leinen- und/oder Maulkorbpflicht

• Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht

• In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, auf Kinderspielplätzen, sowie bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Badeanlagen, Veranstaltungen etc.) besteht Leinen- und Maulkorbpflicht!

Gemeindeverordnungen

• Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:

– wo Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet nicht gilt (Freilaufflächen)

– wo Leinen- und Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt

– wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist

– wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- und/oder Maulkorbpflicht besteht

Gassi gehen

• Bewegung bringt Verdauung, Verdauung bringt Kot.

• Im Ortsgebiet ist der Hundekot vom Hundebesitzer selbst und sofort zu entfernen . (Plastiksackerl über die Hand stülpen, Häufchen einsammeln, Sackerl verschließen und bei nächster Gelegenheit entsorgen.)

Verlässlichkeit

• Für das Halten von auffälligen Hunden muss Verlässlichkeit gegeben sein!

Züchtungen

• Generell verboten ist das Züchten und Abrichten von Hunden ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität sowie der Verkauf solcher Hunde.

Spezialausbildung nach Grundausbildung

• Nachweis über bestandene Prüfungen des Hundes = Begleithunde-Prüfung nach Standard ÖKV (Österreichischen Kynologen Verband) bzw. ÖHU (Österreichische Hundesport Union)

• Es gibt nicht nur Berufe mit Hunden, es gibt auch Hunde mit über 20 Berufen. Dazu zählen Rettungshunde, Therapiebegleithunde, Assistenzhunde, Polizeihunde, Drogensuchhunde, Blindenführhunde, Lawinenhunde, Jagdhunde, Schutzhunde oder Fährtenhunde u.v.m.

• Spezielles Training, spezielle Voraussetzungen und spezielle Einsatztauglichkeitsüberprüfungen

– Beispiel: Messerli Forschungsinstitut

Quelle: ÖKV