Gesetzliche Vorgaben für Hundebesitzer in Wien


Folgende gesetzliche Mindestanforderungen sind für die Haltung von Hunden zu beachten:

  • Mindestens einmal täglich Auslauf, der dem Bewegungsbedürfnis des Hundes entsprechen muss
  •  Hunde müssen mehrmals täglich im Freien Gassi geführt werden.
  •  In Wien muss Hundekot von der Hundehalterin oder dem Hundehalter beseitigt werden.
  • Hunde müssen mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
  •  Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
  •  Hunde müssen mit geeignetem Futter versorgt werden.
  • Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Er muss dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

Allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht in Wien

An öffentlichen Orten sind Hunde generell an der Leine zu führen oder müssen einen Maulkorb tragen. An der Leine muss der Hund jederzeit kontrollierbar sein. Die Kontrolle des Hundes ist an der langen Leine beziehungsweise ausziehbaren Laufleine oft nicht möglich.

 

Mit Maulkorb muss der Hund von der Hundehalterin oder dem Hundehalter kontrollierbar sein.

 

Besondere Bestimmungen zur allgemeinen Leinen- oder Maulkorbpflicht

Hunde müssen in öffentlichen Parkanlagen und auf Lagerwiesen immer an der Leine geführt werden. Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gasthäusern, Geschäften oder auf Veranstaltungen, immer einen Maulkorb tragen.

 

Sogenannte Listenhunde müssen an öffentlichen Orten, das ist außerhalb des privaten Bereichs - immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die Hundezone: Listenhunde - Vorschriften und Ausnahmen.

 

Bissige Hunde müssen an allen öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Bissige Hunde sind Hunde, die bereits einen Menschen oder einen Hund gebissen haben.

 

Versicherungspflicht

In Wien müssen Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro für ihren Hund abschließen und aufrechterhalten. Damit soll die Deckung von möglichen Personen- und Sachschäden durch den Hund gesichert sein.

 

Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden, mit Ausnahme von Blindenführhunden, muss die Hundeabgabe (Hundesteuer) gezahlt werden. Die Abgabe muss für jeden in Wien gehaltenen Hund, der älter als 3 Monate ist, bezahlt werden. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht.

Quelle: Stadt Wien