An öffentlichen Orten sind Hunde generell an der Leine zu führen oder müssen einen Maulkorb tragen. An der Leine muss der Hund jederzeit kontrollierbar sein. Die Kontrolle des Hundes ist an der langen Leine beziehungsweise ausziehbaren Laufleine oft nicht möglich.
Mit Maulkorb muss der Hund von der Hundehalterin oder dem Hundehalter kontrollierbar sein.
Hunde müssen in öffentlichen Parkanlagen und auf Lagerwiesen immer an der Leine geführt werden. Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gasthäusern, Geschäften oder auf Veranstaltungen, immer einen Maulkorb tragen.
Sogenannte Listenhunde müssen an öffentlichen Orten, das ist außerhalb des privaten Bereichs - immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die Hundezone: Listenhunde - Vorschriften und Ausnahmen.
Bissige Hunde müssen an allen öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Bissige Hunde sind Hunde, die bereits einen Menschen oder einen Hund gebissen haben.
In Wien müssen Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro für ihren Hund abschließen und aufrechterhalten. Damit soll die Deckung von möglichen Personen- und Sachschäden durch den Hund gesichert sein.
Für das Halten von Hunden, mit Ausnahme von Blindenführhunden, muss die Hundeabgabe (Hundesteuer) gezahlt werden. Die Abgabe muss für jeden in Wien gehaltenen Hund, der älter als 3 Monate ist, bezahlt werden. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht.
Quelle: Stadt Wien